Rahmenplanung

Rahmenplanung als Instrument der Stadtplanung

Ein Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument in der Stadtplanung und stellt für ein Plangebiet in groben Zügen die Entwicklungspotenziale und Zukunftsperspektiven dar. Da er nicht rechtsverbindlich ist, unterliegt er keinem standardisierten Verfahren. Er dient als Mittler zwischen Flächennutzungs- und Bebauungsplan.


Der städtebauliche Rahmenplan steckt den Rahmen für den rechtsverbindlichen Bebauungsplan ab und konkretisiert städtebauliche Zielsetzungen und Leitlinien. In Textteil und Planteil stellt er die künftigen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten im Städtebau vereinfacht dar. 


Politik, Verwaltung, Architekten, Städtebauer und Landschaftsplaner arbeiten bei der Rahmenplanung zusammen. Häufig schafft ein Rahmenplan die Grundlage für Wettbewerbsverfahren, die dabei helfen, konkrete Nutzungsergebnisse zu erzielen. Er ist auch die Basis für die Investorensuche und die Öffentlichkeitsbeteiligung. 


Als Architekten erstellen wir städtebauliche Entwürfe, arbeiten an der städtebaulichen Rahmenplanung und erarbeiten Gestaltungssatzungen.

Städtebauliche Entwürfe als Grundlage für die Rahmenplanung

Städtebauliche Entwürfe sind informelle Planungsinstrumente und dienen als Master- oder Entwicklungspläne für eine Stadt. Als Architekten erstellen wir städtebauliche Entwürfe als Arbeitsgrundlage für die städtebauliche Projektentwicklung. 


Ein städtebaulicher Entwurf kann eine eigenständige Leistung, aber auch die Grundlage für Flächennutzungspläne, Rahmenpläne und Bebauungspläne sein. Er enthält alle städtebaulichen Instrumente für die räumliche Entwicklung und ist eng mit der Bauleitplanung verbunden. Im Bauleitverfahren ziehen die Verantwortlichen die Aussagen des städtebaulichen Entwurfs heran, um ihre Entscheidungen zu begründen. 


Bevor wir die städtebauliche Rahmenplanung als nächsten Schritt in der Stadtplanung vornehmen, müssen Politik und Stadtverwaltung wichtige Entscheidungen treffen. Die Verwaltung informiert die Bevölkerung über die geplanten Baumaßnahmen in der Stadt. Der Entwurf macht die vorgesehene Gestaltung der Stadt nachvollziehbar und ermöglicht es der Bevölkerung, sich mit eigenen Ideen und Vorschlägen an der Stadtplanung zu beteiligen. 


Stadtplaner und Verwaltung können die Umgebung und deren Eigenarten aufgrund des städtebaulichen Entwurfs besser beurteilen und voraussichtliche Eingriffe in Natur und Landschaft besser einschätzen.


Ein städtebaulicher Entwurf kann helfen, städtebauliche Anlagen zu erweitern. Er ist aber auch eine wichtige Grundlage, um das Stadtbild neu zu planen oder zu verändern.

Städtebauliche Rahmenplanung als Basis für den Bebauungsplan

Auf der Grundlage der städtebaulichen Entwürfe nehmen wir die Rahmenplanung vor und arbeiten eng mit Politik, Verwaltung und verschiedenen Interessenträgern zusammen. Von uns erarbeitete Entwurfsvarianten und Plankonzepte dienen als Diskussionsgrundlagen für die künftige Bebauung. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten wie bauräumlicher Gestaltung, Funktion und Nutzung erstellen wir Plankonzepte. Der Flächennutzungsplan bildet eine wichtige Grundlage für den Rahmenplan.


Wir berücksichtigen räumlich zusammenhängende Teilgebiete und ordnen sie in den städtebaulichen Kontext ein. Bei der Gestaltung von Brachflächen kommt es darauf an, dass sich die Baumaßnahmen gut in das Stadtbild integrieren. Wir liefern mehrere Entwürfe und beraten Sie über geeignete Maßnahmen. 


Bei der städtebaulichen Rahmenplanung ist Transparenz notwendig, um Vertrauen und Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu schaffen. Konflikte bei den geplanten Baumaßnahmen und den städtischen Gegebenheiten sind aufgrund einer transparenten Rahmenplanung frühzeitig erkennbar. In der Konkretisierungsphase können wir mit den Beteiligten die geeigneten städtebaulichen Lösungen diskutieren.

Gestaltungssatzungen als Grundlage für die Gestaltung der Stadt

Unabhängig davon, ob ein Bebauungsplan vorliegt, kann eine Stadt oder Gemeinde mit einer Gestaltungssatzung einen Beschluss über das Ortsbild fassen. Die Gestaltungssatzung legt die äußere Gestaltung von Gebäuden fest und sichert das Stadtbild. 


Die Gestaltungssatzung greift in die Gestaltungsfreiheit ein, wenn gebietsspezifische Gründe wie Denkmalschutz, historische Bedeutung von Gebäuden oder Naturdenkmäler vorliegen. Sie bezieht sich auf ein Teilgebiet in einer Stadt. Auch die Gestaltung von Freiflächen, Einfriedungen und Werbeanlagen kann in die Gestaltungssatzung einfließen. 


Gerne erarbeiten wir für Sie Gestaltungssatzungen und liefern verschiedene Vorschläge.

Unsere Expertise bei der Stadtplanung

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Expertise bei der Stadtplanung. Als Architekten verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei städtebaulichen Entwürfen und der Rahmenplanung und stehen Ihnen auch bei der Bauleitplanung zur Seite. 


Sprechen Sie uns an. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Entwürfe, erarbeiten einen Rahmenplan und unterstützen Sie bei der Erarbeitung von Gestaltungssatzungen.

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