In einem Bebauungsplan ist geregelt, wie Bauvorhaben innerhalb eines bestimmten Gebiets Ihrer Gemeinde umgesetzt werden dürfen. Beim Gebiet kann es sich zum Beispiel um eine einzelne Wohnsiedlung handeln. Das unterscheidet den Bebauungsplan deutlich vom sogenannten Flächennutzungsplan. Er betrifft das gesamte Areal einer Ortschaft.
Zugleich bedeutet Bebauungsplan nicht gleich Bebauungsplan. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen der einfachen und der qualifizierten Variante sowie einer dritten Sonderform. Erstere regeln die bauplanrechtliche Zulässigkeit innerhalb eines klar definierten Gebiets. Der qualifizierte B-Plan enthält jedoch mehr Festsetzungen als seine einfache Variante. Was müssen Sie dazu wissen?
Von einem qualifizierten Bebauungsplan sprechen Sie, wenn ein Bebauungsplan die in § 30 I BauGB relevanten Festsetzungen enthält. Diese sind:
Umfasst ein B-Plan diese vier Mindestfestsetzungen, ist er qualifiziert. Er kann im Planverfahren für sich allein oder gemeinsam mit anderen baurechtlichen Vorschriften stehen.
Viele Bauvorhaben sind nur dann realisierbar, wenn sämtliche im qualifizierten Bebauungsplan aufgeführten Vorgaben erfüllbar sind. Sollte eine der Mindestfestsetzungen fehlen, spricht man von einem einfachen Bebauungsplan. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan kommt als Sonderform zum Einsatz, wenn kein regulärer Plan vorliegt.
Dabei sind Bebauungspläne gemäß § 1 II BauGB i.V.m. § 10 I BauGB als gemeindliche Satzung zu schließen. Sie basieren auf den bereits vorliegenden Flächennutzungsplänen. Die Festsetzungen des qualifizierten B-Plans leiten sich daraus ab.
Hierzu zählen neben den vier genannten Mindestfestsetzungen je nach Gemeinde weitere Angaben:
Auch Informationen über die Stellplätze für Pkws auf einem Grundstück sowie Vorgaben zur Farb- und Materialwahl einer Immobilie können in einem qualifizierten Bebauungsplan enthalten sein. Bei der Festlegung kommt es letztlich auf die angestrebte Stadtplanung und -entwicklung an.
Wenn Sie einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß der rechtlichen Vorgaben erstellen möchten, müssen Sie die vom Bundesverwaltungsgericht festgelegten Raumordnungsziele berücksichtigen. Die kommunale Stadtverwaltung ist lediglich für die korrekte Ausarbeitung verantwortlich. Hierzu zählt auch, die lokalen Natur- und Umweltschutzvorschriften einzuhalten.
Die Erstellung des qualifizierten B-Plans erfolgt dabei in zwei Teilen. Das ist einerseits die Anfertigung einer Planzeichnung als Basis. Andererseits geben Sie Ihre Festsetzungen im beschreibenden Teil des Bebauungsplans genau an. Entsprechend enthält jeder Plan unterschiedliche Angaben. Auch die Abkürzungen variieren.
Im Gegensatz dazu sind die Kennzeichnungen vorgeschrieben. Flächen müssen im Bebauungsplan zum Beispiel mit Linien gekennzeichnet und durch Farben hervorgehoben oder markiert werden. Eine ausführliche Legende ist demnach anzufügen.
Das macht nicht nur den Mitarbeitern einer Gemeinde die Prüfung einer Baugenehmigung leicht. Auch die Anwohner profitieren von den strukturierten Vorgaben im Bebauungsplan. Schließlich können sie ihn auch als Laien lesen.
Generell dürfen die Bewohner einer Gemeinde auf Wunsch in den für sie relevanten Bebauungsplan Einsicht nehmen. Dieser Zugang wird vor Ort im Bauordnungsamt oder beim Stadtplanungsamt gewährt. Alternativ dazu können Gemeinden je nach Infrastruktur jedoch auch die Einsicht über das Internet ermöglichen.